Schlachtabfälle müssen in der Tierkörperbeseitigungsanlage entsogt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung.
Rohes Fleisch und unbehandelte Knochen, auch von Fischen, dürfen nicht in die Biotonne.
Zur Entsorgung dieses Abfalls wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung oder einen privaten Entsorger.
Für die Entsorgung dieses Abfalls wenden Sie sich bitte an die Abfallbratung.
Privathaushalte 0123 - 4567
Gewerbe 0123 - 9874
Sie vermissen einen Begriff oder haben einen Fehler gefunden? Kontaktieren Sie uns!