Radiogeräte werden auch über die Sperrmüllkarte entsorgt.
Bei Elektrokleingeräten handelt es sich um Elektrogeräte, die weniger als 5 kg wiegen oder Fernseher mit einer Bildröhre bis 51 cm. Dazu zählen z.B. elektrische Brotmesser, Brotschneidemaschinen, CD-Player, elektrischer Dosenöffner, elektrisches Spielzeug, Einkochtöpfe, elektrische Zahnbürsten, Fön, Küchenmaschinen, Kassettenrecorder, Kaffeemaschinen, Lampen, Mixer, Mundduschen, Plattenspieler, Receiver, Rasierer, Radio, Stereoanlagen, Tauchsieder, Toaster, Trockenhauben, Stecker, Kabel, Ventilatoren, Videorecorder, Wasserkocher, Computer, Drucker, Scanner, Bildschirm, Gameboy, Discman, Handy, Walkman.
Ihre gebrauchten, noch gut erhaltenen Möbel und Haushaltsgegenstände können anderen Menschen noch nützlich sein.
Abfälle aus privaten Haushalten, die aufgrund ihrer Sperrigkeit oder ihres Gewichtes nicht in den Restabfallbehälter passen, gehören zum Sperrmüll. Der Sperrmüll muss gesondert mit der Sperrmüllabholkarte angemeldet werden.
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was darf hier entsorgt werden
allgemeine Hinweise
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