...werden auch über die Sperrmüllkarte angemeldet.
Bei Elektrokleingeräten handelt es sich um Elektrogeräte, die weniger als 5 kg wiegen oder Fernseher mit einer Bildröhre bis 51 cm. Dazu zählen z.B. elektrische Brotmesser, Brotschneidemaschinen, CD-Player, elektrischer Dosenöffner, elektrisches Spielzeug, Einkochtöpfe, elektrische Zahnbürsten, Fön, Küchenmaschinen, Kassettenrecorder, Kaffeemaschinen, Lampen, Mixer, Mundduschen, Plattenspieler, Receiver, Rasierer, Radio, Stereoanlagen, Tauchsieder, Toaster, Trockenhauben, Stecker, Kabel, Ventilatoren, Videorecorder, Wasserkocher, Computer, Drucker, Scanner, Bildschirm, Gameboy, Discman, Handy, Walkman.
Ihre gebrauchten, noch gut erhaltenen Möbel und Haushaltsgegenstände können anderen Menschen noch nützlich sein.
Abfälle aus privaten Haushalten, die aufgrund ihrer Sperrigkeit oder ihres Gewichtes nicht in den Restabfallbehälter passen, gehören zum Sperrmüll. Der Sperrmüll muss gesondert mit der Sperrmüllabholkarte angemeldet werden.
Online beantragen (Link)
was darf hier entsorgt werden
allgemeine Hinweise
Standorte
Wir brauchen Ihre Zustimmung!
Diese Webseite verwendet Google Maps um Kartenmaterial einzubinden. Bitte beachten Sie dass hierbei Ihre persönlichen Daten erfasst und gesammelt werden können. Um die Google Maps Karte zu sehen, stimmen Sie bitte zu, dass diese vom Google-Server geladen wird. Weitere Informationen finden sie HIER
Zu schade für den Müll? Verschenken Sie es doch einfach! Unser Internet-Verschenkmarkt macht es Ihnen leicht. Hier geben Sie ein kostenloses Inserat auf und machen vielleicht einen Mitmenschen glücklich.
Sie vermissen einen Begriff oder haben einen Fehler gefunden? Kontaktieren Sie uns!