Diese Demoversion dient lediglich zur Veranschaulichung der Funktionsweise.

Wenn Sie konkrete Fragen zur Entsorgung haben wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Abfallberatung!

Beispiele:

Autowracks

Wenn Sie ein Fahrzeug endgültig stilllegen wollen, müssen Sie unter Vorlage eines Nachweises (über den Verbleib) bei der Zulassungsbehörde Ihr Altfahrzeug abmelden. Sie dürfen Ihr Fahrzeug nur einem anerkannten Annahme- oder Verwertungsbetrieb überlassen.

Bei Fragen zu Autowracks wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung.

Abfallfraktion: Sonderfall

sonderabfallZur Entsorgung dieses Abfalls wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung oder einen privaten Entsorger.

Abgabe: Abfallberatung

informationFür die Entsorgung dieses Abfalls wenden Sie sich bitte an die Abfallbratung.

Privathaushalte 0123 - 4567

Gewerbe 0123 - 9874

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Abfallvermeidungstipp

Entsorgen – aber richtig

Leider lässt sich Abfall nicht gänzlich vermeiden. Deshalb ist es wichtig, dass der Abfall auch richtig entsorgt wird. Viele Kommunen stellen Ihren BürgerInnen ein Online Abfall-ABC zur Verfügung und stehen Ihnen auch telefonisch mit Rat und Tat zur Seite.

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