Wenn Sie ein Fahrzeug endgültig stilllegen wollen, müssen Sie unter Vorlage eines Nachweises (über den Verbleib) bei der Zulassungsbehörde Ihr Altfahrzeug abmelden. Sie dürfen Ihr Fahrzeug nur einem anerkannten Annahme- oder Verwertungsbetrieb überlassen.
Bei Fragen zu Autowracks wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung.
Zur Entsorgung dieses Abfalls wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung oder einen privaten Entsorger.
Für die Entsorgung dieses Abfalls wenden Sie sich bitte an die Abfallbratung.
Privathaushalte 0123 - 4567
Gewerbe 0123 - 9874
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